Lehrgänge
Ihr Ansprechpartner
Jessica Benninghoven
Tel. 02173 / 10 11 200
E-Mail: jb@lrfs.de
|
110. Sachkundenachweis - Teil 2
Lehrgang und Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises Stufe 1 in der Pferdehaltung! - TEIL 2
(Bitte beachten Sie, dass zur Vollständigkeit ebenfalls das Modul TEIL 1 gebucht werden muss)
Fachgerechte Pferdehaltung ist die Voraussetzung für die Pferdezucht und den Pferdesport. Nach § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) muss jeder, der Pferde hält, über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung, den Umgang und die Pflege der sich in seiner Obhut befindlichen Tiere verfügen. Der Sachkundenachweis dient der Vermittlung und dem Nachweis dieser grundlegenden Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten Bereichen.
- Pferdeverhalten und Umgang mit den Pferden (Einschließlich der Bewegung von Pferden)
- Pferdegesundheit und Hygiene
- Verladen und Transportieren von Pferden
- Fütterung und Fütterungstechniken
- Ställe, Nebenräume, Bewegungsflächen
- Rechtliche Grundlagen und Tierschutz
- Betriebsführung und Organisation
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, etc.) haben und die nach §11 des Tierschutzgesetzes eine Genehmigung durch das Veterinäramt benötigen, sowie an Personen, die eine landwirtschaftliche Pferdehaltung betreiben und über keine fundierte Ausbildung in diesem Bereich (Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister o.ä.) verfügen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie bereits im Besitz des Longierabzeichens 5, 4 oder 2 sind.
Lehrgangsnummer: | 110 |
Prüfungen: | Sachkundenachweis |
Lehrgangskosten | 150,00 € |
Unterkunft (DZ / EZ) | 20,00 €/ 35,00 € |
Verpflegung (Voll- / Teil-) | - €/ 12,90 € |
Prüfungsgebühr | 50,00 € |
Termin Eigenschaften
Datum, Uhrzeit | 12.10.2024 0:00 |
Termin-Ende | 13.10.2024 0:00 |
Einzelpreis | siehe Beschreibung |
Ort | LRFS Langenfeld |